Kein Pflichtteil für die Schwester. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Kein Pflichtteil für die Schwester

Frage:

Mein Bruder ist verwitwet gestorben. Ich bin seine Schwester. Weitere Geschwister gibt es nicht. Er hat zwei Söhne hinterlassen. In seinem Testament hat er die beiden Söhne zu je 1/2 als Erben eingesetzt und zusätzlich verfügt, dass ich nichts erhalten soll. Kann ich meinen Pflichtteil geltend machen?

Antwort:

Nein, denn Sie haben als Schwester keinen Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigt sind nur die Abkömmlinge (Kinder, ersatzweise Enkelkinder) und der Ehegatte des Erblassers. Ausnahmsweise können die Eltern pflichtteilsberechtigt sein, wenn keine Kinder vorhanden sind. Geschwister sind aber nie pflichtteilsberechtigt.

 

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