Keine Zweitadoption durch die Lebenspartnerin. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Keine Zweitadoption durch die Lebenspartnerin
1. Ein bereits angenommenes Kind kann von dem eingetragenen Lebenspartner des Annehmenden nicht ein zweites Mal angenommen werden.
2. Diese sich aus §§ 1742 Abs. 9 BGB, 9 Abs. 7 LPartG ergebende Einschränkung steht mit Art. 6 Abs. 1 BGB im Einklang.
Für Experten:
OLG Hamm vom 01.12.2009 – 15 Wx 236/09