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Kosten für Testament von Steuer absetzbar? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kosten für Testament von Steuer absetzbar?

Kann man Anwalts- oder Notarkosten, die bei der Testamentserstellung anfallen, von der Steuer absetzen?
Antwort:

Nein, denn die für das Testament entstehenden Kosten, sind Kosten der privaten Lebensführung.  Private Lebensführungskosten können aber steuerlich nicht geltend gemacht werden. Anwalts- oder Notarkosten, die bei der Testamentserstellung angefallen sind, können daher nicht steuerlich abgesetzt werden. 

Gut zu wissen:

Eine Frau machte in ihrer Einkommensteuererklärung knapp 500 Euro steuermindernd geltend. Grundlage war die Notarrechnung über eine Testamentserrichtung. Das Finanzamt lehnte ab – zu Recht. Das Gericht stellte klar:

Notarkosten im Zusammenhang mit dem Verfassen eines Testaments sind der privaten Lebensführung zuzuordnen.

(FG des Saarlandes; 13.02.2007;  Az. 1 V 1336/06).

Das gilt übrigens auch für eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung.

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