Mein Sohn lebt in Afrika. Wie ist das mit der Erbschaftsteuer?

Mein Sohn lebt in Afrika. Wie ist das mit der Erbschaftsteuer? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Mein Sohn lebt in Afrika. Wie ist das mit der Erbschaftsteuer?

Frage:

Mein Sohn arbeitet seit über zehn Jahren für eine Privatfirma in einem afrikanischen Staat. Wie ist das bei ihm mit der Erbschaftsteuer? Ist er  beschränkt steuerpflichtig mit der Folge, dass er einen Freibetrag von 2.000 Euro, statt 400.000 Euro nach jedem Elternteil hat?

Antwort:

Eine beschränkte Steuerpflicht würde zusätzlich voraussetzen, dass beide Elternteile sich ebenfalls über zehn Jahre im Ausland aufhalten. Somit stehen Ihrem Sohn nach jedem Elternteil 400.000 Euro als persönlicher Freibetrag für die Erbschaftbesteuerung zur Verfügung, das sich der Wohnsitz der Eltern ja im Inland befindet.

Tipp:

Auf d § 2 ErbStG möchte ich noch hinwiesen. Hiernach kann zur unbeschränkten Steuerpflicht optiert werden, wenn der Steuerpflichtige sich im Gebiet der EU / EWR befindet.

 

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