Man muss nur in Ausnahmefällen die Schulden von Ehepartnern, Verwandten oder Lebensgefährten bezahlen.

Muss ich die Schulden meiner Familie bezahlen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg

Schulden meiner Familie: Muss ich die bezahlen?

Grundsätzlich nicht. Man muss nur in Ausnahmefällen die Schulden von Ehepartnern, Verwandten oder Lebensgefährten bezahlen.

In welchen Ausnahmefällen haftet man?

  • Bei Alltagseinkaufen haften die Eheleute für den anderen, das kann z.B. bei der Miete oder Arztrechnungen der Fall sein. Beim Kauf eines Hauses oder eines Autos oder einem Darlehen durch einen Ehegatten haftet der andere aber normalerweise nicht, es sei denn man unterschreibt mit.
  • Wenn die Eltern sterben, erben die Kinder als Erben auch die Schulden. Hier ist dann zu überlegen, ob man das Erbe nicht einfach ausschlägt oder aber Nachlassinsolvenz beantragt.
  • Eltern und Kinder sind einander zum Unterhalt verpflichtet, allerdings nur, wenn sie selber leistungsfähig sind.

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