Vorerbe und Nacherbe

Was ist eine Nacherbenanwartschaft?

Die Nacherbenanwartschaft ist eine „feste Berechtigung“ auf die Nacherbfolge. Der Nacherbe ist mit Eintritt des (Vor-)Erbfalles zwar noch kein Erbe, hat aber diese Anwartschaft. Mit dem Eintritt des Nacherbfalls wird er dann selbst richtiger Erbe. Das Anwartschaftsrecht des Nacherben ist vererblich. Weil es aber wirtschaftlich erst mit dem Nacherbfall zu einer Bereicherung führt, behandelt das ErbStG die Nacherbenanwartschaft so als gehöre sie gar nicht zum Nachlass des Nacherben, wenn dieser verstirbt. Wird allerdings die Nacherbenanwartschaft entgeltlich veräußert, greift § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG ein. Nach dieser Vorschrift gilt als vom Erblasser zugewendet, was als Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherbengewährt wird. Die unentgeltliche Übertragung der Nacherbenanwartschaft ist hingegen nicht steuerbar.

Für Experten: § 10 IV ErbStG

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren