Deutsches Erbrecht

Wer in Deutschland lebt, für den gilt deutsches Erbrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Wer in Deutschland lebt, für den gilt deutsches Erbrecht

Frage:

Mein Sohn lebt in Frankreich, ich lebe in Deutschland. Muss ich die EU-Erbrechtsverordnung, die seit 17. August 2015 gilt, in meinem Testament berücksichtigen?

Antwort:

Nein, auch  nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung richtet sich das Erbrecht des Erblassers nach seiner Person, allerdings nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit sondern nach dem Wohnsitz des Erblassers. So lange sie dauerhaft in Deutschland leben, wird ihr Nachlass nach deutschem Recht auch in Zukunft vererbt werden.

 

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren