Italien

Neues Europäisches Erbrecht: Vor- und Nachteile – Italien. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Neues Europäisches Erbrecht: Vor- und Nachteile – Italien

1. Ausschluss vom Miteigentum am Nachlass jetzt möglich

Der in Deutschland lebende Italiener kann jetzt sicherstellen, dass alle oder eines seiner Kinder zum Beispiel die Immobilien bekommen und der Ehegatte nicht daran teil hat.

Bisher stand dem überlebenden Ehegatten und bei zwei Kindern jedem Kind nach italienischem Recht auf jeden Fall 1/4 des Nachlasses und damit auch der Immobilien in Deutschland und Italien zu. Jetzt kann er deutsches Recht wählen, das ohne Rechtswahl seit dem 17.8.2015 automatisch gilt und seine Kinder oder ein Kind zum Alleinerben einsetzen. Die Ehefrau und das ausgeschlossene Kinder erhalten dann nur den Pflichtteilanspruch in Geld sind aber nicht Miteigentümer der Immobilien.

2. Erbvertrag und Ehegattentestament für Italiener jetzt möglich

In Deutschland lebende Italiener können jetzt ein Berliner Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen.

 

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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