Nichteheliche Lebensgefährten sterben gefährlich

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Unverheiratetes Paar

Nichteheliche Lebensgefährten sterben gefährlich. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Nichteheliche Lebensgefährten sterben gefährlich

Wer unverheiratet zusammenlebt, erbt nach dem Gesetz nichts. Ohne Testament geht der nicht eheliche Lebensgefährte also leer aus. Man kann aber auch ohne Trauschein erben.

Zu beachten ist dabei, dass Paare, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben, kein gemeinschaftliches Testament, wie das Berliner Testament, errichten können. Dieses ist nur Ehegatten vorbehalten. Nicht verheiratete Lebenspartner müssten also je einzeln ein Testament machen, in dem sie den Partner bedenken.

Für das Testament ist Handschriftlichkeit von A bis Z erforderlich. Es muss auf jeden Fall unterschrieben werden. Ein einfaches Testament könnte beispielsweise lauten:

Testament
Ich setze meine nicht eheliche Lebensgefährtin Claudia Müller, geb. am 09.06.1960, wohnhaft Am Höllturm 45, Radolfzell, zu meiner alleinigen und unbeschränkten Erbin ein. Ersatzerben sind ihre Zwillingskinder Max und Moritz, geb. am 11.11.2011 zu gleichen Teilen.
Radolfzell, den 09.01.2021
Ralf Zeller

Falls Sie als nicht eheliche Lebensgefährten gemeinsame Kinder, also nicht eheliche Kinder, haben, erben diese ganz normal wie eheliche Kinder nach beiden Eltern. Sie sind also gesetzlich erbberechtigt und gleichzeitig auch pflichtteilsberechtigt. Zu beachten ist, dass die Pflichtteilsquoten von Kindern höher sind als bei verheirateten Partnern. Bringt der nicht eheliche Lebensgefährte beispielsweise ein Kind aus einer früheren Beziehung mit, beträgt die Pflichtteilsquote des nicht ehelichen Kindes am Nachlass des Elternteils 50 %. Im Ergebnis kann das Elternteil nur über 50 % seines Nachlasses sicher zugunsten des Lebenspartners verfügen.

Gefährlich ist auch die Erbschaftsteuer. Nicht eheliche Lebensgefährten haben nur einen Freibetrag von € 20.000,00 und alles was darüber hinaus geht muss mit 30 % versteuert werden. Hier schlägt das Finanzamt erbarmungslos zu.

Helfen kann hier nur die Heirat. Es ist möglich, einen Ehevertrag so zu schließen, nach dem man bei einer Scheidung so auseinander gehen kann, als ob man nie verheiratet gewesen wäre. Dies ist eine Überlegung wert, zumal dann auch alle Kinder – auch die Kinder aus anderen Verbindungen – den Steuerfreibetrag von € 400.000,00 nach jedem der Partner haben, also auch die Stiefkinder.

 

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