Ehepaar
Nichteheliche Lebensgefährte

Nichteheliche Partner ohne Erbrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Nichteheliche  Lebensgefährten ohne Erbrecht

In Deutschland leben 4 Millionen Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften (neLG). Rechtlich sind diese neLG ein „Nichts“. Das deutsche Recht enthält keine Regelung der neLG. Die Partner einer neLG sollten daher durch einen Partnerschaftsvertrag die wichtigsten Punkte des Zusammenlebens und einer möglichen Trennung regeln. Ein unumgängliches Muss ist aber ein Testament, wenn der nichteheliche Lebensgefährte erben soll. Im Unterschied zur Ehe hat der nichteheliche Gefährte kein gesetzliches Erbrecht am Nachlass des Partners. Ohne Testamente erben also möglicherweise entfernte Verwandte des Erblassers, die dieser nicht einmal gekannt hat; der nichteheliche Partner hingegen, der den Erblasser vielleicht über Jahre hinweg gepflegt hat, geht leer aus, wenn kein Testament vorhanden ist.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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