Niederlande

Niederlande: Wie im Land der Tulpen vererbt wird. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Niederlande: Wie im Land der Tulpen vererbt wird

1. Testament und Abwicklung des Nachlasses eines Niederländers in Deutschland

Stirbt ein Niederländer mit Vermögen in Deutschland ist zur Abwicklung des deutschen Nachlasses in der Regel ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich. Diesen „europäischen Erbschein“ verlangen regelmäßig sowohl das Grundbuchamt für die Umschreibung einer Immobilie aufgrund der Erbfolge als in aller Regel auch Banken für die Verfügung über ein Konto des Erblassers.

1.1 Welches Erbrecht gilt – niederländisches oder deutsches?

Das richtet sich nach dem Lebensmittelpunkt des Erblassers, jedenfalls seit 2015. Lebt ein Niederländer in Deutschland wird er nach deutschem Erbrecht beerbt. Er kann aber als Niederländer auch niederländisches Erbrecht in seinem Testament wählen. Dann muss auch der in Deutschland befindliche Nachlass nach niederländischem Erbrecht abgewickelt werden. Umgekehrt gilt das auch für in den Niederlanden lebende Deutsche.

Gut zu wissen:

Sei Geltung der Europäischen Erbrechtverordnung gibt es keine Nachlassspaltung mehr. Es kann also nicht ein Teil des Nachlasses nach deutschem und der andere Teil nach niederländischem Erbrecht abgewickelt werden. Es gilt entweder einheitlich deutsches oder einheitlich niederländisches Erbrecht, auch wenn sich der Nachlass sowohl in Deutschland als auch in Holland befindet.

1.2 Abwicklung des Nachlasses: Erbschein

Sollte für den niederländischen Erblasser deutsches Erbrecht gelten, so kann unproblematisch ein deutscher Erbschein auf Basis deutschen Erbrechts beim Nachlassgericht beantragt werden.

Aber auch, wenn für den Nachlass  niederländisches Erbrecht gilt, kann (und muss in vielen Fällen) ein deutscher Erbschein auf der Basis des niederländischen Erbrechts beantragt werden. Man spricht dann von einem „Fremdrechtserbschein“. Dieser bescheinigt das Erbrecht nur für den in Deutschland belegenen beweglichen und/oder unbeweglichen Nachlass.

Daneben ist ein Europäisches Nachlasszeugnis möglich.

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