Notizzettel als Testament? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Notizzettel als Testament?

Ein verstorbener Mann hinterließ ein Erbe im Wert von 730.000 Euro. Kurz vor dem Tod schrieb er seiner Frau einen Notizzettel (7,5 x 10,5 cm). Mit dem Zettel solle sie zum Notar gehen, „damit der Erbschein für Dich ausgestellt werden kann.“ Die Frau fühlt sich als Alleinerbin. Das Gericht verneinte dies. Der Zettel sei zwar unterschrieben aber nicht mit „Testament“ oder „Letzter Wille“ überschrieben. Das Papier spreche gegen den „ernstlichen Testierwillen“ des 76jährigen Erblassers.

OLG München v. 25.9.2008 – Az. 31 Wx 042/08

Das hätte man auch anders sehen können. Aber der Fall zeigt: Nehmen Sie den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht in Anspruch. Sie können mit ihm den Preis für ein Testament frei vereinbaren. Das ist in der Regel deutlich günstiger als bei einem Notar. 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren