Nutzung als begünstigtes Betriebsvermögen i.S.v. § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen,.
Nutzung als begünstigtes Betriebsvermögen i.S.v. § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG?
Für die Übertragung des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil und die Abtretung eines Gesellschafterdarlehens sind der Freibetrag nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG und der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 2 ErbStG nicht zu gewähren. Gegenstand des Erwerbs muss vielmehr ein Anteil an der Gesellschaft sein. Die Aufzählung der begünstigten Erwerbsgegenstände in § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG ist abschließend.
Für Experten:
FG Düsseldorf v. 28.10.2009 – Az.: 4 K 169/09 –
ZEV 2010, Heft 2, X