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Österreichisches Erbrecht: Was gilt, wenn kein Testament vorhanden ist? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Österreichisches Erbrecht: Was gilt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 727 ff. ABGB

§ 727 ABGB

Wenn der Verstorbene keine gültige Erklärung des letzten Willens hinterlassen; wenn er in derselben nicht über sein ganzen Vermögen verfügt; wenn er die Personen, denen er kraft des Gesetzes einen Erbtheil zu hinterlassen schuldig war, nicht gehörig bedacht hat; oder, wenn die eingesetzten Erben die Erbschaft nicht annehmen können oder wollen; so findet die gesetzliche Erbfolge ganz oder zum Theile Statt.

 

 

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