Patchworker

Patchworkfamilie: Taugt da ein Berliner Testament? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Patchworkfamilie: Taugt da ein Berliner Testament?

Das ist grundsätzlich der Fall, doch will hier vieles Genau überlegt sein. Das Besondere am Berliner Testament ist, dass man darin Erbeinsetzungen und Vermächtnisse verbindlich anordnen kann. Der überlebende Ehepartner kann dann solche „bindenden“ Verfügungen nicht mehr einseitig durch ein neues Testament abändern, wenn der andere Ehegatte verstorben ist. Die Bindung kann somit sinnvoll zum Schutz der eigenen Kinder eingesetzt werden. Ist der andere Ehegatte der Überlebende werden die eigenen Kinder bindend Schlusserben. Die Kinder des Überlebenden werden nicht bindend zu Schlusserben gemacht, so dass der überlebende Ehegatte noch reagieren kann, wenn sich die eigenen Kinder ihm gegenüber ungebührlich verhalten.

Aufgepasst werden muss aber immer auf die Pflichtteile der Kinder. Setzt man zum Beispiel drei Kinder zu je 1/3 als Schlusserben ein und ist nur eines der drei Kinder leibliches Kind des überlebenden Ehepartners, dann ist dessen Pflichtteil mit 50 % höher als der Erbteil mit 33,33 Prozent. Hier bedarf es besonderer Gestaltungen oder eines Pflichtteilsverzichts. 

Eine Kombination mit Pflichtteilsverzichten ist also sinnvoll.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren