Patientenverfügung in Konstanz vom Fachanwalt für Erbrecht. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Konstanz, 07531 /89262684
Patientenverfügung in Konstanz vom Fachanwalt für Erbrecht
Die Patientenverfügung ist eine Anweisung des Patienten an den ihn behandelnden Arzt. Früher nannte man sie daher auch Patientenbrief, was dem Kern der Sache sehr nahe kommt. Sie ist eine schriftliche Anweisung des Patienten an den Arzt,. Die Patientenverfügung legt fest, wie der Patient vom Arzt behandelt werden, möchte, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann. Die Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patienten unterliegt nämlich dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Der Patient bestimmt also die Art und Weise seiner Behandlung. Er regelt darin in welche ärztlichen Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Eingriffe er einwilligt und welche er dem Arzt untersagt.
Das Wichtigste für Ihre Patientenverfügung in Konstanz
- Ihre Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst und von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.
- Sie müssen bei der Abfassung der Patientenverfügung volljährig und einwilligungsfähig sein.
- Regeln Sie konkret in welche ärztlichen Maßnahmen Sie einwilligen und welche ärztlichen Eingriffe Sie untersagen. Sie sollten daher ihren Hausarzt bei der Abfassung der Patientenverfügung hinzuziehen bzw. ihm diese vorlegen. Dann können Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt handschriftliche Ergänzungen vornehmen.
- Errichten Sie bitte zusätzlich zu Ihrer Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Der Bevollmächtigte oder der Betreuer ist im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit Ansprechpartner für den Arzt. Er ist derjenige, der Ihrem Willen Ausdruck und Geltung verschafft.
- Sie können Ihre Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Dass geht aber nur zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung,
- Die Patientenverfügung sollte von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt werden. Bei uns erhalten Sie in der Turmstraße 5 in Konstanz bei einer Erstberatung zu erbrechtlichen oder erbschaftsteuerlichen Fragen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kostenlos. Die mündliche Erstberatung im Erbrecht kostet 226,10 Euro.