Patientenverfügung

Patientenverfügung: Zahlen für Deutschland. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Patientenverfügung: Zahlen für Deutschland

Wer kennt die Möglichkeit einer Patientenverfügung?
  • 90 Prozent der unter 45jährigen kennen die Möglichkeit einer Patientenverfügung
  • 98 Prozent der 45 bis 59jährigen kennen die Möglichkeit einer Patientenverfügung
  • 96 Prozent der 60 bis 69jährigen kennen die Möglichkeit einer Patientenverfügung
  • 93 Prozent der über 70jährigen kennen die Möglichkeit einer Patientenverfügung
Wer hat bereits eine Patientenverfügung verfasst?
  • 4 Prozent der unter 45jährigen haben bereits eine Patientenverfügung gemacht
  • 15 Prozent der 45 bis 59jährigen haben bereits eine Patientenverfügung gemacht
  • 28 Prozent der 60 bis 69jährigen haben bereits eine Patientenverfügung gemacht
  • 32 Prozent der über 70jährigen haben bereits eine Patientenverfügung gemacht

 

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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