Pflichtteil

Pflichtteil: Wann habe ich einen Pflichtteilsanspruch? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Pflichtteil: Wann habe ich einen Pflichtteilsanspruch?

Der Anspruch, den Pflichtteil in Geld verlangen zu können, entsteht, wenn ein Pflichtteilsberechtigter durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist. Er kann auch entstehen, wenn er einen Erbteil erhält, der kleiner ist als der Pflichtteil oder ein Vermächtnis, das zur wertmäßigen Abdeckung des Pflichtteils nicht ausreicht.

Der Pflichtteil richtet sich nach dem hinterlassenen Nachlass, also nach dem Wert der Erbschaft. Man nennt ihn auch ordentlichen Pflichtteil.

Nicht mehr im Nachlass sind die Schenkungen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten vorgenommen hat. Sie können einen Schenkungspflichtteil auslösen, den man außerordentlichen Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung nennt. 

Das Pflichtteilsrecht ist sehr kompliziert. Es ist für einen Laien nicht möglich dessen komplexes System zu durchschauen. Sie sollten sich hier unbedingt durch einen Fachanwalt für Erbrecht beraten oder vertreten lassen. 

 

 

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