Pflichtteil der Enkelin nach Großvater wenn Mutter nach Pflichtteilsverzicht erbt? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbverzicht der Mutter: Welche Rechte hat die Enkelin?
Frage:
Mein Großvater ist verstorben. Er hatte zusammen mit meiner Großmutter ein notarielles gemeinschaftliches Testament errichtet. In diesem Ehegattentestament hatten sich meine Großeltern gegenseitig zum alleinigen Erben eingesetzt. Schlusserben sollten die Enkelkinder, also unter anderem ich sein. Dem überlebenden Großelternteil war das Recht vorbehalten worden, aus dem Kreis der gemeinschaftlichen Abkömmlinge oder deren Abkömmlinge abweichende Schlusserben zu bestimmen. Am selben Tag als das Testament errichtet wurde, hat meine Mutter meinen Großeltern gegenüber allein für ihre Person, nicht aber für ihre Abkömmlinge, auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet. Nach dem Tod meiner Großmutter hat mein Großvater meine Mutter mit notariellem Testament zu seiner Erbin eingesetzt und hat mich zur Ersatzerbin berufen. Meine Mutter und ich sind die einzigen Abkömmlinge meines Großvaters und seiner vorverstorbenen Ehefrau. Ich will gegen meine Mutter Pflichtteilsansprüche nach meinem Großvater geltend machen. Kann ich das?
Antwort:
Ja, sie sind pflichtteilsberechtigt, auch wenn Ihre Mutter der nähere und als solcher grundsätzlich vorrangige Abkömmling des Erblassers ist. Jedoch gilt Ihre Mutter infolge ihres Erb- und Pflichtteilsverzichts als vorverstorben. An ihrer Stelle sind Sie als Enkeltochter in die gesetzliche Erb- und Pflichtteilsfolge eingerückt. Diese Position als gesetzliche Erbin Ihres Großvaters wurde Ihnen durch dessen Testament aber wieder entzogen, so dass Sie stattdessen den Pflichtteilsanspruch erhalten.