Pflichtteilsrecht: Muss mir der Erbe Unterlagen vorlegen?

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Pflichtteilsrecht: Muss mir der Erbe Unterlagen vorlegen?
Pflichtteil
Pflichtteil

Pflichtteilsrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Pflichtteilsrecht: Muss mir der Erbe Unterlagen vorlegen?

Frage:

Ich bin das sogenannte „schwarze Schaf“ in der Familie. Nur weil ich  mein eigenes Leben leben wollte, hat mich meine verwitwete Mutter enterbt und meine einzige Schwester zur Alleinerbin eingesetzt. Ich verlange den Pflichtteil und habe von Ihr Auskunft über den Nachlass und über die Schenkungen gefordert. Ich wollte auch Belege und Unterlagen hierzu, die sie mir aber nicht vorlegt. Sie sagt, ich müsste ihrem Nachlassverzeichnis glauben. Das kann doch nicht sein, oder?

Antwort:

Doch; dem Grundsatz nach hat Ihre Schwester recht. Sie haben zum Beispiel definitiv kein Recht zu verlangen, dass Ihnen die Bankauszüge der letzten zehn Jahre vorgelegt werden.

Nur ganz ausnahmsweise kann die Vorlage von Belegen verlangt werden, nämlich dann wenn es um die Bewertung von Nachlassgegenständen wie Unternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen, Kunstgegenstände, Urheberrechte oder Schenkungen mit Gegenleistungen geht.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren