Sebastian Klink
Sebastian Klink, Rechtsanwalt bei RUBY Die Kanzlei für Erbrecht

Herzliche Gratulation an Sebastian Klink zum Titel Fachanwalt für Erbrecht. Rechtsanwalt Klink ist inzwischen der achte Fachanwalt für Erbrecht, der aus der Villinger Erbrechtskanzlei seit 2003 hervorgegangen ist. Wer bei uns als Anwalt anfängt hat die einmalige Chance binnen zwei Jahre den Fachanwaltstitel im Erbrecht zu erwerben, da unser Mandatsaufkommen im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sehr hoch ist. Wir machen nur Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.

Rechtsanwalt Sebastian Klink. Geb. 1988; Studium an den Universitäten Konstanz und Heidelberg; Referendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe; Zusatzstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; als Rechtsanwalt zugelassen seit 2017; Fachanwaltslehrgang für Erbrecht seit 2021,

In Konstanz, Radolfzell und Villingen-Schwenningen

Rechtsanwalt Sebastian Klink ist seit Jahren ausschließlich im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht tätig. Er berät sie bei der Errichtung von Testamenten, setzt ihr Recht auf den Pflichtteil und die Pflichtteilsergänzung durch und berät sie bei der steueroptimierten Hausübertragung, genauso wie bei der Erbteilung.   Herr Klink betreut unsere Mandanten in Radolfzell, Konstanz und Villingen-Schwenningen. Er hat seinen Fachanwaltskurs für Erbrecht mit Erfolg absolviert und und erhielt 2021 seinen Fachanwaltstitel im Erbrecht. Gemeinsame mit den Fachanwälten für Erbrecht Guido Bischoff, Jelena Treutlein und Gerhard Ruby bildet er das Kernteam der Erbrechtskanzlei Ruby. Privat lebt Herr Rechtsanwalt Klink in Radolfzell und ist verheirateter Vater.

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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