Wir freuen uns Ihnen unsere neue Kollegin, Frau Rechtsanwältin Laura Witte, vorstellen zu dürfen. RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht.
Rechtsanwältin Laura Witte neu bei RUBY Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Laura Sophie Witte ist 1994 in Hildesheim geboren. Ihre allgemeine Hochschulreife hat sie auf dem Gymnasium Marienschule Hildesheim erworben. Neben dem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg absolvierte sie ein Auslandsstudium an der Universität Wien. Ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Rottweil schloss sie 2021 mit dem 2. Staatsexamen erfolgreich ab. Beide Anwaltsstationen des Referendariats absolvierte sie in der Kanzlei RUBY. Seit Dezember 2021 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen.
Frau Witte
hat bereits während Ihres Referendariats bei uns sehr erfolgreich mit gearbeitet. Sie wird unsere Mandanten in unserem ganzen Leistungsspektrum betreuen und strebt den Fachanwalt für Erbrecht an.
Leistungsspektrum von RUBY Erbrecht
Wir sind für Sie außergerichtlich und im Gerichtsprozess tätig, indem wir für Sie
- den Pflichtteil durchsetzen oder abwehren,
- Testamente anfechten
- die Nichtigkeit von Testamenten durchsetzen, z.B. weil der Testamentserrichter testierunfähig war
- Ansprüche aus böslichen Schenkungen durchsetzen und abwehren
- Erbengemeinschaften regeln, verwalten und beenden
- Testamentsvollstrecker unterstützen oder kontrollieren bis zur Absetzung
- Vermächtnisse durchsetzen oder bei der Regelung helfen
- Testamente in allen Schwierigkeitsgraden für Sie gestalten
- Wir machen Ihnen Ihr Berliner Testament, Behindertentestament, Bedürftigentestament, Geschiedenentestament
- Testamentsauslegung ist unser täglich Brot
- Vermögensnachfolge will steuerlich optimal und den Familienfrieden fördernd gestaltet sein
- das Gleiche gilt für Ihre Unternehmensnachfolge in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
- wir helfen Ihnen bei der Gründung von Familiengesellschaften
- oder der Gründung einer Stiftung
- bei Fragen der komplizierten Erbenhaftung mit ihren Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten helfen wir Ihnen
- Bei Erbscheinsverfahren vertreten wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kompetent vor allen deutschen Nachlassgerichten
- General- und Vorsorgevollmacht; Betreuungsverfügung, Patientenverfügung erhalten Sie bei uns kostenlos im Rahmen einer Erstberatung
- Erbschaftsteuererklärungen erstellen wir täglich
- Schenkungssteuererklärung
- Wir helfen bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts und überprüfen die Bescheide des Finanzamts
- Erbvergleiche und Auslegungsverträge dienen einer einvernehmlichen Abwicklung Ihres Erbrechtsfalles