Risikolebensversicherung: Wer braucht eine? Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby informiert. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Risikolebensversicherung: Wer braucht eine?

Eine Risikolebensversicherung bietet sich in zwei Fällen besonders an:

  • Sie haben noch Schulden auf dem Haus. Wenn der verbliebene Partner im Todesfall die Raten nicht alleine stemmen kann, muss er das Haus verkaufen. Wenn die Restschuld mit einer Risikolebensversicherung abgesichert ist, kann der Partner den Kredit damit tilgen.
  • Es gibt in Ihrer Familie einen Haupt- oder Alleinverdiener. Und der Partner könnte im Todesfall nicht für den Lebensunterhalt der Familie aufkommen.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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