RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht in Rottweil.
Unsere Kanzlei für Erbrecht befindet sich in Rottweil direkt beim berühmten Schwarzen Tor in der Waldtorstraße 23 und wird von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby betreut.
Adresse: Waldtorstraße 23, 78628 Rottweil
Öffnungszeiten: 8 bis 17 Uhr.
Telefon: 0741 / 1752867
Wir sind seit vielen Jahren Rottweil treu verbunden. Auch in Zeiten. Unser Büro befindet sich in Rottweil direkt beim berühmten Schwarzen Tor in der Waldtorstraße 23. Seit über 25 Jahren ist Rechtsanwalt Gerhard Ruby auf Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisiert. Seit der ersten Focus-Anwaltsliste 2000 bis heute 2024 wird er in allen Anwaltslisten als Focus-Top-Anwalt für Erbrecht vom Münchener Nachrichtenmagazin empfohlen. Seit 2000 machen wir zu 100 Prozent Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht. Wir sind also hochspezialisiert und mit allen erbrechtlichen Gegebenheiten vertraut. Auch die Wirtschaftswoche hat uns 2009 und 2019 in ihren Zehnjahresübersichten als eine der 25 deutschen Top-Kanzleien für Erbrecht ausgezeichnet. Wir machen nur Erbrecht und helfen auch Ihnen. Besuchen Sie doch einfach einmal unsere monatlichen Vorträge bei der Katholischen Erwachsenenbildung in Rottweil in der Körnerstraße 23.
Wir können
für Sie außergerichtlich und im Gerichtsprozess
- den Pflichtteil durchsetzen oder abwehren,
- Testamente anfechten
- die Nichtigkeit von Testamenten durchsetzen, z.B. weil der Testamentserrichter testierunfähig war
- Ansprüche aus böslichen Schenkungen durchsetzen und abwehren
- Erbengemeinschaften regeln, verwalten und beenden
- Testamentsvollstrecker unterstützen oder kontrollieren bis zur Absetzung
- Vermächtnisse durchsetzen oder bei der Regelung helfen
- Testament in allen Schwierigkeitsgraden für Sie gestalten
- Wir machen Ihnen Ihr Berliner Testament, Behindertentestament, Bedürftigentestament, Geschiedenentestament
- Testamentsauslegung ist unser täglich Brot
- Vermögensnachfolge will steuerlich optimal und den Familienfrieden fördernd gestaltet sein
- das Gleiche gilt für Ihre Unternehmensnachfolge
- wir helfen Ihnen bei der Gründung von Familiengesellschaften
- oder der Gründung einer Stiftung
- bei Fragen der komplizierten Erbenhaftung mit Ihren Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten helfen wir Ihnen
- Bei Erbscheinsverfahren vertreten wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kompetent vor allen deutschen Nachlassgerichten
- General- und Vorsorgevollmacht; Betreuungsverfügung, Patientenverfügung erhalten Sie bei uns kostenlos im Rahmen einer Erstberatung
- Erbschaftsteuererklärungen erstellen wir täglich
- Schenkungssteuererklärung
- Wir helfen bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts und überprüfen die Bescheide des Finanzamts
- Erbvergleiche und Auslegungsverträge dienen einer einvernehmlichen Abwicklung Ihres Erbrechtsfalles
- Kurz: Alles, was mit Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht zu tun hat.