Top-Kanzlei für Erbrecht in Konstanz laut Wirtschaftswoche und FOCUS

Bisszcenter Konstanz
RUBY Erbrecht in der Lohnerhofstraße 2 in Konstanz

In unseren Kanzleiräumen in der Lohnerhofstraße 2 sind unsere Fachanwälte für Erbrecht

für sie da.

RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht. Lohnerhofstraße 2 , Konstanz am Bodensee. Tel.: 07531 / 89262684

Mail: info@ruby-erbrecht.com
Webseite: www.ruby-erbrecht.com

Ausgezeichnet

Unsere Kanzlei wurde 2023 vom Finanzmagazin Capital als eine der besten Anwaltskanzleien für Erbrecht in Deutschland ausgezeichnet. Gerhard Ruby ist Focus-Topanwalt für Erbrecht 2023 und Gewinner des interntionalen Lawyer of the year 2023 und 2021 for inheritance law Germany awards.

Sicherheit durch Kompetenz im Erbrecht

Informieren Sie sich bei unseren Vorträgen, z.B. in der Erbrechtsakademie in Singen oder Konstanz (Münsterplatz 11 beim Bildungszentrum Konstanz)

Was wir für Sie tun können

RUBY Erbrecht Konstanz ist im gesamten Erbrecht und den dazu gehörenden Nebengebieten aktiv, wie z.B. im Erbschaftsteuerrecht, Schenkungsteuerrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht.

Wir können

für Sie außergerichtlich und im Gerichtsprozess

Konstanz

RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht. Lohnerhofstraße 2, Konstanz am Bodensee. Tel.: 07531 / 89262684

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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