Insolvenz: Schuldner entscheidet frei über Erbschaftsannahme

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Schuldner kann ohne Insolvenzverwalter über Erbschaftsannahme entscheiden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Schuldner kann ohne Insolvenzverwalter über Erbschaftsannahme entscheiden

Frage:

Kann ein Schuldner während seines Insolvenzverwalter ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalter übe die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft entscheiden, die ihm während seines Insolvenzverfahrens anfällt?`

Antwort:

Ja. Auch wenn sich der Schuldner in der Insolvenz befindet, kann er über die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, die ihm während der Insolvenz anfällt, ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters entscheiden (§ 83 InsO).

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