Sie suchen einen Fachanwalt für Erbrecht in Villingen-Schwenningen?

Dann sind Sie bei uns richtig. RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht ist Ihre Adresse für Erbrecht in Villingen-Schwenningen. Kanzleichef Gerhard Ruby ist Fachanwalt für Erbrecht in Villingen Schwenningen und

Seit 30 Jahren auf Erbrecht spezialisiert.

Als das Münchener Nachrichtenmagagzin FOCUS im Jahr 2000 die erste Focus-Anwaltsliste für Top-Anwälte herausbrachte, war Gerhard Ruby schon mit dabei. Die Focus-Auszeichnung als einer der besten Anwälte für Erbrecht in Deutschland katapultierte Ruby an die Spitze der im Erbrecht tätigen Anwälte in Baden-Württemberg. 2003 entschloss er sich als einer der ersten Anwälte in Deutschland eine Kanzlei zu gründen, die ausschließlich im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht tätig ist. Sein Mut gab ihm Recht. Es folgten

Zahlreiche Auszeichnungen und Prämierungen

z.B. von CAPITAl 2023, Focus 2000 bis 2024, Wirtschaftswoche 2009 und 2019 oder Lawyers Monthly als eine der besten deutschen Erbrechtkanzleien. Ruby hat inzwischen viele Anwälte im Erbrecht ausgebildet und ihnen zum Fachanwalt für Erbrecht verholfen. Derzeit arbeitenin unserer Kanzlei Fachanawalt für Erbrecht Gerhard Ruby, Frau Fachanwältin für Erbrecht Jelena Treutlein und Rechtsanwältin Laura Witte, die kurz vor der Verleihung des Fachanwaltstitels für Erbrecht steht.

Was für in Villingen-Schwenningen für Sie tun können

Wir sind im gesamten Erbrecht und den dazu gehörenden Nebengebieten aktiv, wie z.B. im Erbschaftsteuerrecht, Schenkungsteuerrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht.

Wir können

für Sie außergerichtlich und im Gerichtsprozess

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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