Was tun, wenn das Testament verschwunden ist? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testament verschwunden?

Testamente werden oft nicht aufgefunden, weil sie verlegt oder irgendwie verloren gegangen sind.  Obwohl ein Testament verlorengegangen sein mag, ist es dennoch wirksam, solange es vom Erblasser nicht vernichtet oder widerrufen wurde. Der Erbe kann sein Erbrecht zwar „grundsätzlich“ nur durch Vorlage des Original-Testaments nachweisen. Wo der Jurist jedoch „grundsätzlich“ sagt, heißt das  nur, dass das in der Regel so ist. Wie immer gibt es Ausnahmen:

Kann ein Testament durch eine Fotokopie nachgewiesen werden?

Legen die Erben ein Fotokopie des Testaments vor und können sie z.B. durch Zeugenaussagen nachweisen, dass der Verstorbene dieses Testament auch wirklich errichtet hat, kann dies als Nachweis für das Vorhandensein des Original-Testaments genügen. An diesen Nachweis werden natürlich strenge Anforderungen gestellt, aber er ist möglich.

Kann das Testament durch Zeugenaussagen nachgewiesen werden?

Hat ein Zeuge das Original-Testament gesehen und kann sich an seinen Inhalt erinnern (z.B. „Wir, die Eheleute M und F, setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein“), ist sogar der bloße Zeugenbeweis möglich.

Am Besten ist die Hinterlegung

Die Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht, also dem Amtsgericht, ist die beste Lösung. Sie kostet nur einmalig 75 Euro. Hinzu kommen die Kosten von 15 Euro für die Meldung an das Zentrale Testamentsregister in Berlin. Bei einem Ehegattentestament verdoppelt sich dieser Betrag auf 30 Euro. Es bleibt aber bei der Hinterlegungsgebühr von 75 Euro.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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