Testamentskopie . Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Frage:
Ich bin der Neffe der vorverstorbenen Ehefrau meines jetzt verstorbenen „Onkels“. Ich habe eine Ablichtung eines handschriftlichen Testaments gefunden und die Erteilung eines Alleinerbscheins beantragt. Das Original des Testaments wurde nicht aufgefunden. Die Vernehmung meiner Ehefrau hat ergeben, dass mein Onkel ein Originaltestament mit dem aus der Kopie ersichtlichen Inhalt formgültig errichtet hatte.
Antwort:
Wenn andere, also vor allem die gesetzlichen Erben, sich gegen den von Ihnen beantragten Alleinerbschein erben wollen, dann haben sie zunächst die schlechteren Karten. Diese Personen als gesetzliche Erben haben nämlich die sogenannte Feststellungslast dafür, dass dieses Testament später vom Erblasser widerrufen worden ist, nur dann ist es ja unwirksam. Dass die Testamentsurkunde im Original nicht auffindbar war, begründet keine tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz dahin, dass der Erblasser das Testament vernichtet habe.
Tipp:
Lesen Sie OLG Naumburg – Beschluss vom 29. 3. 2012 – Aktenzeichen 2 Wx 60/11 in BeckRS 2012, 10199