Testamentskopie: Ganz schön gefährlich. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Testamentskopie

1. Kann die Kopie eines Testamentes das Originaltestament ersetzen?

Ja, denn wenn ein Kopie vorhanden ist und das Originaltestament nicht gefunden werden kann, bedeutet das nicht, dass das Originaltestament vom Erblasser vernichtet worden ist. Es gibt keinen entsprechende tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz. Kann also nachgewiesen werden (z.B. durch Zeugen), dass der Erblasser wirklich einmal das Testament geschrieben hat, von dem jetzt nur noch eine Kopie vorhanden ist, dann ersetzt die Kopie das Testament.  Für den Widerruf eines Testaments durch Vernichtung der Originalurkunde hat derjenige Beteiligte die Feststellungslast zu tragen, der sich auf diese rechtsvernichtende Tatsache beruft. Die Nichtauffindbarkeit der Originalurkunde nach dem Tode des Erblassers begründet noch keine tatsächliche Vermutung, dass das Testament vom Erblasser mit Widerrufswillen vernichtet worden ist.

(OLG Naumburg ZEV 2013, 196)

2. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus, dass die Kopie das Originaltestament ersetze kann?

Daraus ergeben sich folgende

Tipps:

  • Auch Testamentskopien sollten  beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
  • Testamentskopien können auch viele Jahre nach dem Todesfall möglicherweise  eine ganz andere Erbenstellung beweisen, als sie im Erbschein steht.
  • Wer andererseits sicher gehen will, dass eine Kopie, die er von seinem Testament gezogen hat, nicht bestimmt, wer Erbe wird, sollte nicht nur das Testament, sondern auch alle Kopien davon vernichten oder Widerrufstestamente errichten.

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