Gesetzliche Erbfolge

Überraschendes Brudererbe. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Überraschendes Brudererbe

Frage:

Mein verheirateter Bruder ist ohne Testament verstorben. Er hatte zwei Kinder, mit denen er Erbverzichte gegen Abfindung abgeschlossen hat. Habe ich irgendwelche Ansprüche an den Nachlass?

Antwort:

Ja, Sie sind sogar Miterbe geworden. Durch den Erbverzicht sind die Kinder ihres Bruders nämlich juristisch tot, sodass nach dem Gesetz Erben der Ehegatte zu 3/4 und Sie als Bruder zu ¼ sind.

Tipp:

Stirbt ein kinderloses Geschwister ohne Testament, sind die Geschwister oder Eltern des Verstorbenen immer erbberechtigt. Das gilt selbst dann, wenn der Verstorbene verheiratet war.

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