Erbschaftsteuer bei Sohn in Schweiz

Unser Sohn lebt in der Schweiz. Hat er nur 2000 Euro bei der Erbschaftsteuer frei?

Nein, wenn Sie in Deutschland leben und in Deutschland sterben, ist ihr Sohn unbeschränkt steuerpflichtig, hat aber auch einen unbeschränkten Steuerfreibetrag von 400.000 Euro je Elternteil.

Beschränkt Steuerpflichtige hatten früher nur einen Freibetrag von 2.000 Euro. Aber das gilt in Ihrem Fall ohnehin nicht.

Sollten Sie auf Ihren in der Schweiz lebenden Sohn ein Haus in Deutschland im Wert unter 400.000 Euro zu Lebzeiten übertragen wollen, fällt weder in der Schweiz noch in Deutschland Schenkungsteuer an. Nach Auskunft des Schaffhäuser Steuer- und Erbschaftsamt fällt in solchen Fällen in der Schweiz allerdings ein geringe Vermögenssteuer an, die bis zum Wert von 200.000 Euro Schweizer Franken 1 % beträgt und darüber hinaus gering ansteigt.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren