Verfassungsgericht zur Unterhaltspflicht für Heimkosten der Eltern. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Heimkosten der Eltern – Das sagt das Verfassungsgericht

Erwachsene Kinder müssen für ihre im Pflegeheim untergebrachten Eltern nur in beschränktem Maß Unterhalt zahlen. In einem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass der so genannte Elternunterhalt nur nachrangiges Gewicht hat. Denn die mittlere Generation sehe sich in der Regel den vorrangigen Unterhaltsansprüchen der eigenen Kinder ausgesetzt. Sie müsse sich zudem um die eigene Altersvorsorge kümmern. Das Gericht gab einer 66-jährigen Frau im Streit um Regressforderungen des Bochumer Sozialamts Recht. (Az.: 1 BvR 1508/96)

Die Behörde war für die Heimunterbringung der Mutter der Beschwerdeführerin aufgekommen und forderte nach deren Tod knapp 63 000 Euro von der Tochter, die ihrer Ansicht nach zum Unterhalt verpflichtet war. Weil diese zu wenig verdiente, behalf sich das Sozialamt mit einem Trick: Die Unterhaltsforderung sollte ihr bis zu ihrem eigenen Tod gestundet werden, danach wollte sich die Behörde – über eine Grundschuld – an der Immobilie der Frau schadlos halten. Das Landgericht Duisburg bestätigte diese Konstruktion. Nach Ansicht der Karlsruher Richter entbehre diese – „bundesweit einzigartige“ – Vorgehensweise jeder Rechtsgrundlage

P.S.: Diese Vorgehensweise ist entgegen der Wahrnehmung der Verfassungsrichter  bundesweit sicherlich nicht einzigartig. Mir sind schon mehrere Fälle dieser Art untergekommen.

 

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