Verschaffungsvermächtnis
Verschaffungsvermächtnis

Vermächtnis unwirksam? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Vermächtnis: Wann ist ein Vermächtnis unwirksam??

Zunächst: Ein Vermächtnis ist die im Testament verfügte Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes, z.B. Auto oder Geld. Vererben und Vermachen ist also zu unterscheiden. Beim Vererben geht es um die Erbschaft als Ganzes oder einem Bruchteil davon. Bei Vermächtnissen geht es um Gegenstände aus der Erbschaft. 

Normalerweise werden nur solche Gegenstände vermacht,

die zur Zeit des Erbfalls zum Nachlass des Verstorbenen gehören. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Vermächtnis für grundsätzlich für unwirksam erklärt (§ 2169 Abs. 1 BGB). Wen nein Jurist „grundsätzlich“ sagt, gibt es aber zumindest eine Ausnahme.

Verschaffungsvermächtnis

Auch wenn der vermachte Gegenstand nicht zum Nachlass gehört ist das Vermächtnis wirksam, wenn der Vermächtnisgegenstand dem Bedachten auch für den Fall zugewendet werden soll, dass er sich gerade  nicht in der Erbmasse befindet. Der Erbe muss . dem Vermächtnisnehmer diesen Gegenstand dann halt irgendwie verschaffen. Deshalb nennt man diese Vermächtnisart auch Verschaffungsvermächtnis.

Ein Vermächtnis ist allerdings immer unwirksam,

wenn es auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt.

 

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