Wann wird ein hinterlegtes Testament eröffnet? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Wann und von wem wird ein hinterlegtes Testament eröffnet?
Nach dem Tod des Hinterlegers vom Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts. Sobald das Nachlassgericht von dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, bestimmt es einen Termin zur Eröffnung des Testaments. Zu diesem Eröffnungstermin werden die gesetzlichen Erben des Erblassers und die sonstigen Beteiligten soweit tunlich geladen. Solche Ladungen erfolgen heute so gut wie nicht mehr. In diesem Termin wird dann das Testament eröffnet, den Beteiligten verkündet und ihnen auf ihr Verlangen vorgelegt oder aber – wie meist in der Praxis – an die nicht zum Eröffnungstermin geladenen gesetzlichen Erben und Beteiligten versandt.
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