Vorsicht

Vorsicht bei Gütertrennung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Vorsicht bei Gütertrennung

Bei der Vereinbarung von Gütertrennung ist aus mehreren Gründen Vorsicht geboten. Allgemein bekannt ist, dass bei Gütertrennung im Fall der Scheidung der Zugewinnausgleich für denjenigen Ehepartner verloren geht, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat.

Die Gütertrennung hat jedoch, was oft übersehen wird, auch erbrechtliche und steuerrechtliche Nachteile. Stirbt ein Ehegatte, erbt der überlebende Ehepartner nach dem Gesetz in der Regel um ein Viertel weniger als normal.

Außerdem kann es sein, dass der überlebende Ehepartner eine höhere Erbschaftssteuer zahlen muss, weil er für den Zugewinnausgleich nicht vom zu versteuernden Nachlass abziehen darf, wie das bei Ehen ohne Ehevertrag der Fall ist.

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren