Vorsicht vor Eheverträgen, auch wegen des Erbrechts!

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Ehepaar
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Vorsicht vor Eheverträgen! Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Vorsicht vor Eheverträgen!

Frage: Warum kann ein Ehevertrag so gefährlich sein?

Antwort: In Eheverträgen wird oft Gütertrennung vereinbart, was im Fall der Scheidung den Verlust von Zugewinn-Ausgleichs-Ansprüche bedeutet. In der Regel benachteiligt das Frauen, denn in der Mehrzahl der Fälle können sie sich während der Ehe weniger eigenes Vermögen verschaffen.

Frage: Lauern in einem Erbvertrag noch andere Gefahren?

Antwort: Ja, denn oft enthält er für den Fall der Scheidung einen wechselseitigen Unterhaltsverzicht, nicht selten auch gleich noch den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, also den Verzicht auf Rentenansprüche. Das bedeutet einen massiven Verlust an Zukunftssicherung.

Frage: Hat eine Ehevertrag auch erbrechtliche Bedeutung?

Antwort: In der Tag. Das wird oft übersehen. Wer Gütertrennung vereinbar, verliert in der Regel auch einen Teil des Erbrechts nach dem Tod des Ehepartners, den er ohne Ehevertrag hätte. Und noch schlimmer: Da die Pflichtteilsquote vom gesetzlichen Erbrecht abhängt, wird auch sie reduziert. Hinzu kommen erbschaftsteuerliche Nacheile.

Frage: Aber bedeutet Gütertrennung nicht den Vorteil, dass die Ehefrau nicht mehr für die Schulden des Mannes haftet, vor allem die geschäftlichen?

Antwort: Das ist ein großer Irrtum. Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft haftet man nicht für die Schulden des anderen Ehepartners, schon gar nicht für die betrieblichen. Etwas anderes gilt nur bei der sogenannten Schlüsselgewalt, z.B. bei einem Reparaturauftrag für den Kühlschrank.

Frage: Oft wird zusammen mit dem Ehevertrag auch gleich ein Erbvertrag geschlossen. Ist das vernünftig?

Antwort: Nur im Einzelfall. Die meisten Eheleute machen sich nicht klar, dass ein Erbvertrag bindet. Ohne Zustimmung des anderen Ehepartners kommt man in der Regel aus dem Versprechen nicht mehr heraus. Diese Warnung gilt für alle, die über einen Erbvertrag nachdenken. Deshalb ist im Normalfall ein Testament besser, weil man dieses jederzeit ändern kann. Es bleibt dann also bei der Testierfreiheit.

 

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