Vollmacht
Vollmacht

Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz

Vorsorgevollmacht in Konstanz

Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder haben. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten besorgen kann, wenn Sie selber nicht mehr entscheiden oder handeln können. Das ist ein einem Schlaganfall, Demenz oder einem Unfall der Fall. Beachten Sie, dass eine Vorsorgevollmacht unbedingtes Vertrauen in die bevollmächtigte Person voraussetzt. Ihre Vertrauensperson handelt dann als Ihr Stellvertreter für Sie, und zwar so als hätten sie selbst entschieden und gehandelt.

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die nächsten Angehörigen, also z.B. der Ehegatte automatisch handeln und entscheiden können, wenn der Betroffene wegen Alters, Krankheit oder Unfall selber nicht mehr entscheiden kann. Dem ist nicht so. Der Gesetzgeber hat bisher keine Regelung geschaffen, wonach die Familie oder der Lebenspartner diese Verantwortung übernehmen können.

Hat man keine Vorsorgevollmacht setzt das Betreuungsgericht einen Amtsbetreuer ein. Auf dessen Auswahl hat der Betroffene keinen Einfluss nehmen kann. Es passiert also sehr oft, dass jemand zum Betreuer bestellt wird, der zum Betroffenen und dessen soziales Umfeld keinerlei persönlichen Bezug hat.

Die Vorsorgevollmacht kann sachlich (z. B. nur für die Gesundheitssorge oder für die Vermögensvorsorge) beschränkt oder auf alle Bereiche des Lebens ausgedehnt werden (sog. Generalvollmacht).

Dem Bevollmächtigten können dabei folgende Angelegenheiten übertragen werden:

  • Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
  • Fragen der Vermögenssorge, insbesondere Annahme von Zahlungen, Eingehen von Verbindlichkeiten, Geschäfte mit Kreditinstituten
  • Vornahme von Schenkungen
  • Immobiliengeschäfte (Wichtig: Hierfür ist notarielle Beurkundung oder – wesentlich günstiger – die Beglaubigung der Vollmacht durch die Betreuungsbehörde beim Landratsamt erforderlich)
  • Unternehmensangelegenheiten beim Unternehmer (Wichtig: Hierfür kann u. U. notarielle Beurkundung notwendig sein.)
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Vertretung vor Gericht
  • Soll sich die Vollmacht auch auf freiheitsentziehende Maßnahmen erstrecken (z.B. Unterbringung in Psychiatrie oder Fixierung im Altenheim), so müssen diese Befugnisse ausdrücklich in der Vollmachtserklärung schriftlich erklärt werden.

Eine Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich formfrei erstellt werden. Sie gilt also auch mündlich. Allerdings sollte sie zu Beweiszwecken immer schriftlich vorliegen. Sie muss unterschrieben sein.

Eine notarielle Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn der Bevollmächtigte auch im Bereich des Gesellschafts- und Handelsrechts handeln soll. Für Grundstücksgeschäfte wie Veräußerungen oder Belastungen reicht eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch eine Betreuungsbehörde. Dies kostet pro Unterschrift 10 Euro. Es empfiehlt sich, mehrere derartige Ausfertigungen vorliegen zu haben, damit beim Verlorengehen einer einzelnen Vollmachtsurkunde noch auf eine andere zurückgegriffen werden kann.

Haben Sie keine wirkliche Vertrauensperson, sollten Sie darüber nachdenken anstelle der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung zu errichten.

Im Rahmen einer Erstberatung über ihre erbrechtlichen und steuerlichen Verhältnisse erhalten Sie bei uns eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung kostenlos. Unser Büro in Konstanz befindet sich in der Turmstraße 5.

Die Patientenverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Leider vermengen Laien Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in ihrer Vorstellung immer wieder. Mit einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie eine Person bei Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit (Unfall, Krankheit, Alter) von den behandelnden Ärzten und Pflegekräften medizinisch versorgt und gepflegt werden möchte. Man könnte auch sagen, dass die Patientenverfügung ein Brief des Patienten an den Arzt ist, wie er behandelt werden möchte. Deshalb wird die Patientenverfügung auch manchmal Patientenbrief genannt. Die Patientenverfügung ist gesetzlich geregelt.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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