Gutachten zu Testierfähigkeit, Minimental und Demtect-Test

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Demen
Testierfähigkeit

Gutachten zur Testierfähigkeit. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg

Gutachten zu Testierfähigkeit und Minimental-Test

Gutachten zur Testierfähigkeit

Das OLG Bamberg hat mit Beschluss vom 18.06.2012 die bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, welche Anlass zu Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung geben, die Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen erforderlich ist. Allein der Umstand, dass der Erblasser sich im fortgeschrittenen Stadium einer Krebserkrankung befunden hat, stelle keinen solchen Anhaltspunkt dar.

Konkrete Anhaltspunkte ergeben sich aus den Pflegeberichten und Arztunterlagen.

Minimental-Test

Wurde zum Beispiel ein Minimental-Test durchgeführt, können sich hieraus in der Regel konkrete Anhaltspunkte ergeben. Der Minimental-Test ist ein einfacher Demenz-Test.

Er dauert zehn bis fünfzehn Minuten. Es ergeben sich bei der Auswertung Punkte, die addiert werden. Die maximale Punktezahl beträgt 30 Punkte.  Das Ergebnis wird dann wie folgt bewertet:

  • 30 bis 27 Punkte: Keine Demenz
  • 26 – 20 Punkte: leichte Alzheimer-Demenz
  • 19 bis 10  Punkte: mittelschwere Alzheimer-Demenz
  • 10 Punkte und weniger: schwere Alzheimer-Demenz

Bei einer mittelschweren Alzheimer-Demenz holen die Gerichte ein neurologisches Sachverständigengutachten ein, jedenfalls wenn ein ein solches angeregt wird.

In der Praxis ist natürlich die Abgrenzung von konkreten und unkonkreten Zweifeln an der Testierfähigkeit vielfach schwierig und liegt im Auge des Betrachters, d. h. des Sachverständigen und des Nachlassrichters.

Der Demtect-Test

will frühzeitig kognitive Einschränkungen erfassen. Er dient zu einer ersten Beurteilung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Demenz-Erkrankung besteht.

Auch beim DemTect-Test gibt die Anzahl der erreichten Punkte Auskunft über das evtl. Vorhandensein einer Demenz.

  • 18 bis 13 Punkte: Kein Verdacht auf Demenz
  • 12 bis 9 Punkte: Leichte kognitive Beeinträchtigung
  • 8 Punkte und weniger: Verdacht auf Demenz

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