Wann wird in Deutschland das Nachlassgericht aktiv? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Wann wird in Deutschland das Nachlassgericht aktiv?
Das deutsche Nachlassgericht ist kein Nachlassgericht, das – wie in vielen anderen Ländern – von sich aus aktiv wird. Das ist nur in Ausnahmefällen der Fall. Aufgabe des Nachlassgerichtes ist in erster Linie die Eröffnung der Testamente und Erteilung des Erbscheins. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Ansonsten wird das Nachlassgericht nur in folgenden Fällen ohne Antrag aktiv
- wenn der Erbe die Erbschaft noch nicht angenommen hat und ein Sicherungsbedürfnis besteht
- wenn der Erbe unbekannt ist, insbesondere, wenn ein nasciturus (ein noch geboren werdender) als Erbe in Frage kommt
- wenn ungewiss ist, ob der Erbe die Erbschaft angenommen hat.
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