Was bedeutet „Familienerbrecht“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Was bedeutet „Familienerbrecht“?
Bei einem Familienerbrecht handelt es sich um ein Erbrecht, bei dem die Verwandten des Erblassers und im Regelfall auch sein Ehegatte nach dem Gesetz erben, wenn der Erblasser kein Testament errichtet hat. Deutschland hat ein solches Familienerbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Im Regelfall erbt der Ehegatte nach dem Gesetz die eine Hälfte und die andere Hälfte geht an die Kinder zu gleichen Teilen. Sind keine Kinder vorhanden erbt der überlebende Ehegatte in der Regel nur 3/4 und das andere Viertel geht an die Geschwister des Erblassers. Dieses gesetzliche Familienerbrecht kann durch Testament ausgeschlossen werden, in dem der überlebend Ehegatte zum Alleinerben eingesetzt wird.
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