Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld
Beides – also Hypothek und Grundschuld – sind sogenannte „Grundpfandrechte“. Das heißt Grund und Boden wird für eine Schuld, d.h. in der Regel eine Darlehensschuld, verpfändet. Die Grundschuld ist viel flexibler als die Hypothek. Hypothek und Grundschuld sind Sicherungsmittel für einen Bankkredit. Eine Hypothek ist an die Schuldhöhe gekoppelt. Sie nimmt mit der Abzahlung des Kredits immer weiter ab und ist irgendwann bei Null. Sie hat sich dann „verbraucht“. Während die Hypothek also nach Rückzahlung des Kredits nicht wiederverwendet werden kann, weil sie sich mit der Tilgung des Kredites verbraucht hat, ist die Grundschuld vom Darlehen losgelöst (abstrakt). Sie bleibt immer in gleicher Höhe bestehen, bis sie gelöscht wird. Die Grundschuld kann also jederzeit wieder mit einem neuen Darlehen unterfüttert werden, man spricht dann von der „Revalutierung“ der Grundschuld.