Was ist eigentlich genau mit „der Erbe“ gemeint? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Was ist eigentlich genau mit „der Erbe“ gemeint?
Die von Juristen sogenannte „natürliche Person“ (z.B. der Sohn) oder die „juristische Person“ (z.B. eine GmbH), auf welche die Erbschaft (das Vermögen des Toten) mit dem Erbfall (Tod des Erblassers) durch gesetzliche Erbfolge oder durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) übergeht.
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