Gutachterausschuss. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist eine kommunale Einrichtung  dessen Aufgabe vor allem darin besteht, die sogenannten Bodenrichtwerte festzusetzen. Bodenrichtwerte sind die jeweiligen Grundstückswerte, die sich für die Gesamtheit der Flächen ergibt, die zum Gebiet des jeweiligen Gutachterausschusses gehören. Der Gutachterausschuss führt eine sogenannte Kaufpreissammlung, d.h. er wertet alle Grundstücksverträge in seinem Bezirk aus und ermittelt dadurch für die einzelnen Flurstücke den sogenannten Bodenrichtwert. Diese Bodenrichtwerte sind dann maßgebend für die Wertermittlung von Grundstücken, insbesondere Bauplätzen, sind aber zugleich auch Grundlage für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken und auch für die Berechnung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Erbschaftssteuer. Darüber hinaus hat jeder Gutachterausschuss auch die Möglichkeit weitere für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken wichtige Daten zu ermitteln und zu veröffentlichen, wie beispielsweise sogenannte Vergleichswerte von ähnlichen Immobilien oder den sogenannten Liegenschaftszins. In der Praxis ist jedoch zumindest in Baden-Württemberg zu beobachten, dass sich viele Gutachterausschüsse lediglich auf die sogenannte Kaufpreissammlung und die Ermittlung der Bodenrichtwerte beschränken und leider oft keine Vergleichswerte oder Liegenschaftszinssätze und ähnliches veröffentlichen.

Die vom Gutachterausschuss ermittelten Werte sind zu veröffentlichen. Jedermann kann hierüber vom Gutachterausschuss entsprechende Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen. Darüber hinaus kann der Gutachterausschuss auch für die Wertermittlung eines konkreten Grundstückes beauftragt werden.

Die Einzelheiten über die Zusammensetzung die Arbeitsweise des jeweiligen Gutachterausschusses sind in den §§ 192 ff. des Baugesetzbuches näher dargelegt.

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