Frage, Irrtum
Motivirrtum im Erbrecht

Was ist ein Motivirrtum? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht,

Was ist ein Motivirrtum?

Generell zum Verständnis

Ein Motiv ist immer der Grund für etwas. Es geht beim Motivirrtum um den Grund bzw. das Motiv für eine Erklärung. Ich erkläre etwas, weil ich etwas annehme oder damit ich etwas bewirke oder erreiche. Ein Motiv für einen Aktienkauf kann sein, dass der Käufer glaubt, dass die Aktienkurse steigen werden. Steigen die Aktienkurse nicht, sondern fallen, liegt ein Motivirrtum vor. Er ist im Rechtsleben grds. unbeachtlich, d.h. er berechtigt nicht zur Anfechtung der durch den Motivirrtum beeinflussten Willenserklärung. Der Grund dafür liegt darin, dass ansonsten der Vertragspartner immer mit einer Anfechtung rechnen müsste. Die Geschäfte wären in hohem Maße rechtlich unsicher.

Besonderheit: Im Erbrecht

allerdings berechtigt der Motivirrtum zur Anfechtung der Verfügungen in einem Testament. Beim Testament liegt nämlich eine einseitige Willenserklärung vor. Hier gibt es keinen Vertragspartner, der zu schützen wäre.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren