Text und Unterschrift beim Testament durchgestrichen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Text und Unterschrift beim Testament durchgestrichen

Ein Mann verfasste  sein Testament. Nach seinem Tod – 5 Jahre später –  wurde es gefunden. Der Text war mit einer diagonalen Linie durchgestrichen, die Unterschrift mehrfach durchkreuzt. Die Richter befanden, dass der Mann seine Verfügung von Todes wegen damit wirksam widerrufen hatte. Zugleich urteilten sie, dass der durchgestrichene Text zur Auslegung eines späteren Testaments herangezogen werden kann. In diesem Fall hatte der Mann ein Jahr vor seinem Tod ein weiteres, wenn auch unvollständiges Testament verfasst.

BayObLG vom 1.1.2004; Az.: 1Z BR 093/04

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