Was kostet ein Erbschein?
Was kostet ein Erbschein? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Was kostet ein Erbschein?
Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nach der Kostenordnung (KostO). Je höher der Reinwert des Nachlasses desto höher die Gebühr. Der Reinwert des Nachlasses ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten im Zeitpunkt des Erbfalls. Es gelten folgende Gebühren:
Gegenstandswert 1.000 Euro > Gebühr 10 Euro
Gegenstandswert 5.000 Euro > Gebühr 42 Euro
Gegenstandswert 10.000 Euro > Gebühr 54 Euro
Gegenstandswert 50.000 Euro > Gebühr 132 Euro
Gegenstandswert 100.000 Euro > Gebühr 207 Euro
Gegenstandswert 200.000 Euro > Gebühr 357 Euro
Gegenstandswert 300.000 Euro > Gebühr 507 Euro
Gegenstandswert 400.000 Euro > Gebühr 657 Euro
Gegenstandswert 500.000 Euro > Gebühr 807 Euro
Gegenstandswert 600.000 Euro > Gebühr 957 Euro
Gegenstandswert 700.000 Euro > Gebühr 1.107 Euro
Gegenstandswert 800.000 Euro > Gebühr 1.257 Euro
Gegenstandswert 900.000 Euro > Gebühr 1.407 Euro
Gegenstandswert 1.000.000 Euro > Gebühr 1.557 Euro
Gegenstandswert 5.000.000 Euro > Gebühr 7.557 Euro
Gegenstandswert 10.000.000 Euro > Gebühr 10.757 Euro
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