Stundensatz beim Anwalt

Erstberatung im Erbrecht: reden, schreiben, telefonieren, skypen

Ihre Erstberatung im Erbrecht mit Erbschaftsteuer ist bei uns

  • persönlich,
  • telefonisch,
  • schriftlich per
  • Mail oder im
  • Chat, z.B. Skype 

möglich.

Nach Stundensatz abrechnen

Nach Einführung der Regelung wurde von vielen Anwälten so abgerechnet, dass die die Erstberatung nach 30 oder 40 Minuten für beendet erklärten und den gedeckelten Satz von 190 Euro abrechneten, der nur verlangt werden kann, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen ist. Andere Kanzleien – zu denen auch wir gehörten – berieten oft 90 Minuten lang und konnten auch nur 190 Euro netto abrechnen.

Der Gesetzgeber will die Anwaltschaft durch solche gedeckelten Erstberatungsgebühren zu Vergütungsvereinbarungen mit den Mandanten zwingen. Diese sollen für mehr Kostentransparenz sorgen. Die Deckelung der Gebühren für eine Erstberatung gilt nämlich nur, wenn keine schriftliche Vergütungsvereinbarung oder mündliche Gebührenvereinbarung getroffen ist. Wir sind inzwischen auf diese Vereinbarungen umgestiegen und rechnen zum Stundensatz von 300 Euro netto ab. Wenn die Beratung danach nur 15 Minuten dauert werden auch nur 75 Euro fällig, bei einer halten Stunde 150 Euro netto usw.

Durch unsere Spezialisierung auf Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sind wir in der Lage die allermeisten erbrechtlichen Fälle in kurzer Zeit zu beantworten oder die problematischen Konstellationen des Falles zu erkennen und Lösungswege aufzuzeigen.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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