Was meint eigentlich „Erbeinsetzung“ genau? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Was meint eigentlich „Erbeinsetzung“ genau?

Die Erbeinsetzung ist die Zuwendung des gesamten Vermögens eines Menschen oder eines Bruchteils dieses Vermögens mit dem Erbfall. Sie erfolgt in einem Testament oder Erbvertrag durch den Erblasser. Die Erbeinsetzung gewährt mit dem Erbfall eine dingliche Rechtsstellung, d.h. der Erbe wird mit dem Erbfall gegenüber jedermann Eigentümer aller im Nachlass befindlichen Sachen und Inhaber aller Rechte, und zwar jeweils im vollem Umfang, wie ihn der Eigentümer innehatte.

Einfach ausgedrückt: Ist jemand in einem Testament als Erbe eingesetzt, geht mit dem Tod des Testamentserstellers in der gleichen Sekunde das gesamte Vermögen auf den eingesetzten Erben über. Der als Erbe eingesetzte ist sofort Eigentümer, auch wenn er noch keinen Erbschein hat oder vom Tod des Erblassers noch gar nichts weiß. 

 

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