Was muss der gesetzliche Erbe im Erbscheinsantrag angeben?

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Erbscheinsverfahren

Was muss der gesetzliche Erbe im Erbscheinsantrag angeben? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Was muss der die Erteilung des Erbscheins beantragende gesetzliche Erbe im Antrag angeben?

  • den Todestag;
  • sein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser;
  • ob Personen vorhanden sind, durch die er von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde und wenn ja, wer diese Personen sind;
  • ob Verfügungen von Todes wegen des Erblassers (Testamente oder Erbverträge) vorhanden sind;
  • ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht des Antragstellers anhängig ist;
  • in welcher Weise eine eventuell weggefallene Person, durch die der Antragsteller von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde, weggefallen ist

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